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   BVerwG, 01.06.1999 - 9 B 211.99   

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https://dejure.org/1999,16533
BVerwG, 01.06.1999 - 9 B 211.99 (https://dejure.org/1999,16533)
BVerwG, Entscheidung vom 01.06.1999 - 9 B 211.99 (https://dejure.org/1999,16533)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juni 1999 - 9 B 211.99 (https://dejure.org/1999,16533)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Gruppenverfolgung von Kurden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 171.95

    Asylrecht: Asylberechtigung von Kurden aus der Türkei, Nachfluchtgrund einer

    Auszug aus BVerwG, 01.06.1999 - 9 B 211.99
    Das Berufungsgericht ist mit der Annahme einer sogenannten örtlich begrenzten Gruppenverfolgung in Abgrenzung zu einer regionalen Gruppenverfolgung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gefolgt (vgl. hierzu die bereits vom Berufungsgericht zitierten Urteile vom 30. April 1996 - BVerwG 9 C 171.95 - BVerwGE 101, 134 und vom 9. September 1997 - BVerwG 9 C 43.96 - BVerwGE 105, 204).

    Die vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Grundsätze stehen mit der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere dem grundlegenden Beschluß vom 23. Januar 1991 (BVerfGE 83, 216 ) in Einklang (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 30. April 1996 a.a.O. S. 139).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 01.06.1999 - 9 B 211.99
    Die Beschwerde rügt eine Abweichung von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juli 1989 (BVerfGE 80, 315).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus BVerwG, 01.06.1999 - 9 B 211.99
    Die vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Grundsätze stehen mit der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere dem grundlegenden Beschluß vom 23. Januar 1991 (BVerfGE 83, 216 ) in Einklang (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 30. April 1996 a.a.O. S. 139).
  • BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 43.96

    Regionale Gruppenverfolgung - Örtlich begrenzte Gruppenverfolgung -

    Auszug aus BVerwG, 01.06.1999 - 9 B 211.99
    Das Berufungsgericht ist mit der Annahme einer sogenannten örtlich begrenzten Gruppenverfolgung in Abgrenzung zu einer regionalen Gruppenverfolgung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gefolgt (vgl. hierzu die bereits vom Berufungsgericht zitierten Urteile vom 30. April 1996 - BVerwG 9 C 171.95 - BVerwGE 101, 134 und vom 9. September 1997 - BVerwG 9 C 43.96 - BVerwGE 105, 204).
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